Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Kinderwunschbehandlungen unter bestimmten Voraussetzungen zu 50%.
Gesetzliche Krankenversicherung
Ab dem 1.1.2004 müssen bei gesetzlich Versicherten die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung zu 50% vom Paar selbst getragen werden. Sowohl das Beratungsgespräch als auch ein Großteil der Diagnostik im Vorfeld werden von den Kassen weiterhin ohne Einschränkungen übernommen.Auch die Hormonbehandlungen, welche ausschließlich zur Verbesserung der Eizellreifung und nicht in Vorbereitung auf eine Kinderwunschbehandlung stattfindet (siehe unten aufgeführte Maßnahmen), ist weiterhin von einer Zuzahlung befreit.Außerdem muss die Frau einen ausreichenden Schutz gegen eine Rötelninfektion haben, und beide Partner müssen auf Hepatitis B und HIV untersucht werden.
Maßnahmen und Anzahl der möglichen Versuche bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
- Insemination im nicht stimulierten Zyklus bis zu max. 8 Versuche, Eigenanteil ca. 100 Euro
- Insemination im stimulierten Zyklus bis zu max. 3 Versuche, Eigenanteil ca. 500 Euro
- In-vitro-Fertilisation (IVF) bis zu max. 3 Versuche, Eigenanteil ca. 1500 Euro
- Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) bis zu max. 3 Versuche, Eigenanteil ca. 1800 Euro
Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten
Vor Beginn der Behandlung muss ein durch Ihre Krankenkasse genehmigter Kosten- und Behandlungsplan vorliegen. Dieser wird Ihnen nach Prüfung der nachstehend aufgeführten Kriterien von Ihrem Arzt der Kinderwunschpraxis ausgestellt.Eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse besteht nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Patienten müssen miteinander verheiratet sein.
- Ehefrau und Ehemann müssen vor Therapiebeginn das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Ehefrau darf bei Therapiebeginn das 40., der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Bei der Ehefrau muss ein Immunschutz gegen Röteln, für beide Ehepartner ein negativer HIV-Test vorliegen.
- Das Ehepaar muss zuvor von einem Arzt, der die Maßnahmen nicht selbst durchführt, über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der künstlichen Befruchtung beraten worden sein.
- Bei einer ICSI-Behandlung müssen 2 aktuelle Spermiogramme (Abstand mind. 12 Wochen) vorliegen, die den ICSI-Kriterien entsprechen. Die Beurteilung des Spermas erfolgt gemäß der gültigen WHO-Vorgaben.
- Weder Ehefrau noch Ehemann dürfen sterilisiert sein.
Für die 50% Eigenbeteiligung der ärztlichen Leistungen erhalten Sie von uns eine Rechnung. Die andere Hälfte der Behandlungskosten wird direkt über Ihre Versicherungskarte abgerechnet. Die 50% Eigenbeteiligung für Medikamente bezahlen Sie bei Einlösung der Rezepte in Ihrer Apotheke.Sollten Sie als Paar die oben aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllen, ist nur eine Privatabrechnung der Kinderwunschbehandlung möglich. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“.
Unerfüllter Kinderwunsch beim Mann kann durch verschiedene Ursachen bedingt sein.
Das Embryonenschutzgesetz regelt den Umgang mit entstehendem menschlichem Leben.