Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Kinderwunschbehandlungen unter bestimmten Voraussetzungen zu 50%.

Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung kann für die Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach der GOÄ eine private Abrechnung ermöglichen.