Versicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Kinderwunschbehandlungen unter bestimmten Voraussetzungen zu 50%.
Private Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung kann für die Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach der GOÄ eine private Abrechnung ermöglichen.