Private Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung kann für die Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach der GOÄ eine private Abrechnung ermöglichen.
Private Krankenversicherung
Eine private Abrechnung nach der "Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)" erfolgt dann, wenn das Paar privat versichert ist oder einer der Partner privat versichert und die Kinderlosigkeit durch ihn/sie bedingt ist (”Verursacherprinzip”).Bei einer privaten Abrechnung schließen wir mit Ihnen einen individuellen Honorar-Vertrag ab. Eine Erstattung der Kosten durch Ihre private Krankenversicherung oder andere Erstattungsstellen (z.B. Beihilfe, etc.) ist möglicherweise nicht oder nicht in vollem Umfang gewährleistet.Bevor Sie eine Behandlung starten, informiert wir Sie ausführlich über die Kosten. Sie erhalten von uns im Vorfeld einen detaillierten Kostenvoranschlag gemäß der "Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)".Die private Abrechnung von Leistungen wird auch in folgenden Fällen notwendig:
- Das Paar erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.
- Die Leistungen der gesetzlichen Versicherung sind ausgeschöpft (z. B. mehr als 3 IVF-Versuche)
- Es werden Maßnahmen durchgeführt, die nicht Bestandteil der Leistung gesetzlicher Krankenversicherungen sind. Dazu gehören z. B. "Assisted hatching", die Kryokonservierung von Keimzellen, die operative Entnahme von Hodengewebe (TESE), die Polkörperdiagnostik (PKD).
Unerfüllter Kinderwunsch beim Mann kann durch verschiedene Ursachen bedingt sein.
Das Embryonenschutzgesetz regelt den Umgang mit entstehendem menschlichem Leben.